Verantwortlich:
Bessie Bajohr
Vest Åbøllingvej 19
6780 Skærbæk
Dänemark
Kontakt:
Telefon: +45 25 54 22 00 +45 25 54 22 00
E-Mail: info@bessies-reitschule.de
Registereintrag
Behördliche Zulassung: Skatamt
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 35959971
Dänemark:Bankverbindung: Danske Bank
IBAN:
DK4330004472651269
BIC:
DABADKKK
Deutsche Bankverbindung: Hypovereinsbank
Iban DE81 2003 0000 0011 0583 13
BIC HYVEDEMM300
Reitferien Ferienzimmer B&B Ferienunterkunft Zimmervermietung Therapiezentrum
Artikel I. Stornierung
- Artikel II. 1. Die Stornierung von Verträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Reittermin fallen 50 %
Stornogebühren an. Bei Stornierung von weniger als 30 Tage fallen Stornogebühren in Höhe von 80% des Reitgeldes oder für die Zimmervermietung an.
Artikel III. Preis
- Artikel IV. 1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten (siehe Homepage Preisliste) des Reitferien Ferienzimmer B&B
Ferienunterkunft an, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart und bestätigt wurde.
Artikel V. Geltungsbereich
- Artikel VI. 1. Für alle mit dem Reitferien Ferienzimmer B&B Ferienunterkunft abzuschliessenden/ abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Verträge
gelten ausschliesslich die nachfolgenden Bedingungen. 2. Mit der Erstellung des Vertrags wird die ausschliessliche Gültigkeit dieses Vertrags durch den Kunden mit seiner Unterschrift
anerkannt.
Artikel VII. Vertragsabschluss
- Artikel VIII. 1. Ein Vertrag zwischen dem Reitferien Ferienzimmer B&B Ferienunterkunft und dem Kunden kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Reitferien Ferienzimmer B&B Ferienunterkunft oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Reiterhofs zustande. Der Reitferien Ferienzimmer
B&B Ferienunterkunft hat das Recht, noch nicht bestätigte Verträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Abmachung, Auftragsänderungen bereits bestätigter
Verträge werden nur wirksam, wenn sie vom Reiterhof Heller schriftlich bestätigt wurden. 3. Für die Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten
des Reitferien Ferienzimmer B&B Ferienunterkunft siehe Homepage unter Preise http://www.bessies-reitschule.de/oder 4. Das Reitgeld (die Summe) für die Reitbeteiligung (Reitverträge) ist bis
spätesten zum 1 ten des folge Monats im Voraus zu entrichten andernfalls können Mahngebühr in Höhe von 30% des Gesamptpreises erhoben werden. Ohne Entrichtung des Reitgeldes kann das Reiten
nicht stattfinden. 5. Für den Reitunterricht ist das Reitgeld vor Antritt des Reitens zu entrichten. Andernfalls kann das Reiten nicht stattfinden. 6. Mit seiner Unterschrift erklärt sich der
Kunde ausdrücklich mit der Vereinbarung wie sie in unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen einverstanden. 7. Für den (Reitunterricht) ist im Besonderen der Punkt (VIII.1.)
gültige Bestimmung zu achten.
Artikel IX. Vertragsbeendigung
- Artikel X. 1. Die Beendigung des Reitvertrages ist grundsätzlich möglich und muss vier Wochen vor Beendigung des Reitvertrags fristgerecht gekündigt werden. 2. Die
Kündigung gilt nicht mündlich, sondern muss schriftlich fristgerecht gekündigt werden. 3. Werden die Fristen 4 Wochen der Vertragsbeendigung nicht eingehalten, so muss der Kunde 30% des
fälligen Reitgeldes die zum Zeitpunkt der Kündigung aktuellen Preise für die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist zahlen.
Artikel XI. Organisatorisches
- Artikel XII. 1. Auf dem Reiterhof ist grundsätzlich eingeschränkte Kinderbetreuung gewährleistet Begleitpersonen akzeptieren wir. 2. Das Mitbringen von Hunden ist nur mit
Genehmigung des Reiterhofs gestattet, da es erfahrungsgemäss zu Unverträglichkeiten mit den Tieren und Hunden des Reiterhofes kommt. Darüber hinaus sollen Störungen und Beeinträchtigungen des
Reitunterrichts durch laufende Hunde vermieden werden. 3. Aus organisatorischen Gründen bitten wir die Korrespondenz wenn möglich Online zu führen. Wir beantworten auftretende Fragen umgehend per
E-Mail: info@bessies-reitschule.de.
Artikel XIII. Rechtliches
- Artikel XIV. 1. Das Reiten erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Reiterhof Reitferien Ferienzimmer B&B Ferienunterkunft übernimmt keine Haftung für körperliche
Schäden oder Verletzungen, die während oder infolge der Ausübung des Reitsportes eintreten (es sei denn, es liegt ein nachweisliches Verschulden bzw. grobe Fahrlässigkeit seitens des Reiterhofes
vor). 2. Den Hinweisen und Anordnungen des Reiterhofpersonals zum Betriebsablauf, insbesondere im Umgang mit den Pferden, ist Folge zu leisten, sie dienen einer reibungslosen Organisation sowie der
eigenen Sicherheit. 3. Die ausgelegte Hausordnung ist zu beachten. 4. Für Kinder unter 12 Jahren ist das Betreten des Stalles und der Weiden ohne Begleitung eines Erwachsenen untersagt. Eltern haften
für ihre Kinder. 5. Die Kinder sollten vor dem Reiten eine ausreichenden Tetanus-Schutzimpfung haben (Impfpass mitbringen). 6. Rauchen und Alkoholkonsum ist generell auf dem Hof verboten.
Artikel XV. Grobe Fahrlässigkeit
- Artikel XVI. 1.Der Reiterhof Reitferien Ferienzimmer B&B Ferienunterkunft haftet nicht für grob hervorgerufene und vorsätzliche Unfälle. 2. Vorgeschriebene
Bekleidung während des Reiten: Festes Schuhwerk, Helm und Lange Hose Reiterhose oder Jeans z. Bsp. 3. Im Bereich des Stalls, so wie auf dem gesamten Reitgelände ist darauf zu achten das immer
Sicherheitsschuhe getragen werden. 4. Im gesamten Reitgelände und im Umgang mit den Pferden ist immer grösste Sorgfaltspflicht insbesondere gegenüber dem Pferd zu tragen. 5. Es ist mit dem
Reitzubehör, Trensen, Sättel, Halfter usw. sorgfältig umzugehen mutwillig oder grob fahrlässig herbei geführte Zerstörung müssen von dem Verursacher ersetzt werden. 6. Mit dem Stallzubehör, Forke,
Schaufel, Besen ist sorgfältig umzugehen bei grober fahrlässiger Zerstörung ist hier Schadensersatz zu leisten.
Artikel XVII. Haftung
- Artikel XVIII. 1. Der Reiterhof Reitferien Ferienzimmer B&B Ferienunterkunft haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass
durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. 2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Reiterhof Reitferien Ferienzimmer B&B
Ferienunterkunft nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllung's- bzw. Verrichtungsgehilfen und Vertretung des
Reiterhof Reitferien Ferienzimmer B&B Ferienunterkunft. 3. In allen anderen Fällen haftet der Reitferien Ferienzimmer B&B Ferienunterkunft nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten
(Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht
statt.
Artikel XIX. Haftungsausschluss
- Artikel XX. 1.Der Reiterhof Reitferien Ferienzimmer B&B Ferienunterkunft haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der
in ihrem Webangebot eingestellten Informationen www.bessies-reitschule.de .lv . 2. Der Reiterhof Reitferien Ferienzimmer B&B Ferienunterkunft hat keinen Einfluss auf Gestaltung und
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Artikel XXIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Artikel XXIV. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Reiterhof Reitferien Ferienzimmer B&B Ferienunterkunft. Der
ReiterhofReitferien Ferienzimmer B&B Ferienunterkunft ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber (Kunde) auch an jedem anderen Ort für diesen zuständigen Gericht gelten zu
machen. 2. Für die Vertragsabschlüsse gilt dänisches Recht
Artikel XXV. Sonstiges
- Artikel XXVI. 1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. 2. Sollten einzelne
Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - AZ 312 O 85 / 98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die
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